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<article class="rz"><p>Das Home-Office ist längst zur normalen Arbeitsform geworden. Es ermöglicht eine höhere Flexibilität und somit auch eine bessere Life-Work-Balance, weshalb viele Arbeitnehmende nicht mehr darauf verzichten wollen. Zudem kann das Home-Office auch für die Unternehmen von Vorteil sein: Insbesondere können Büroflächen reduziert und dadurch Mietkosten und Energiekosten eingespart sowie die Mitarbeitermotivation hochgehalten werden. Im internationalen Verhältnis begibt sich der Arbeitgeber jedoch oft auf eine Gratwanderung. Einerseits ist er gefordert, möglichst flexible Arbeitsbedingungen anzubieten, was heutzutage von den (hochqualifizierten) Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt oft verlangt wird. Und andererseits muss er darauf bedacht sein, das Risiko einer Steuerpflicht oder Sozialversicherungs-Pflicht im Ausland möglichst gering zu halten.</p>
<p>Die Covid-19-Pandemie hat den Trend zum mobilen Arbeiten massiv verstärkt. Dabei zeigen sich nun zahlreiche Koordinationsschwierigkeiten, sei es im Steuerbereich oder im Bereich der Sozialversicherungen. Die meisten internationalen Rechtsfragen wurden während der Pandemie durch zeitlich begrenzte Abkommen mit vereinfachten Regelungen vermieden. Diese temporären Regelungen laufen nun aus und müssen in eine dauerhafte Regelung umgewandelt werden, um veränderten Arbeitswelt Rechnung zu tragen.</p>
<blockquote>Die aktuelle Schwerpunktausgabe setzt sich vertieft mit den Steuer- und Sozialversicherungsfolgen dieser veränderten Arbeitswelt auseinander.</blockquote>
<p>Wir freuen uns, dass wir für alle Grenzgängerabkommen die Steuer- und Sozialversicherungsfolgen aufzeigen können. Heiko Kubaile und Anna Schmitz erläutern die Implikationen des Home-Offices für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland. Kathrin Egli Arginelli analysiert die Home-Office Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Grenzgängerabkommen mit Italien und Fabienne Limacher sowie Natascha Rizzi im Zusammenhang mit dem Grenzgängerabkommen mit Liechtenstein. Marcel Meier und Alejandro Maniewicz Wins werden sich zum Grenzgängerabkmmen mit Frankreich äussern. Da der Vertragsentwurf für das neue Grenzgängerabkommen erst anfangs Jahr veröffentlich werden soll, werden wir diesen Artikel nachreichen. Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt geben schliesslich einen Überblick über die Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office unter Bezugnahme der einzelnen Grenzgängerabkommen. Zusätzlich befasst sich die vorliegende Schwerpunktausgabe auch mit der Frage von Home-Office und Betriebsstätte. So geht Julian Kläser der Frage nach, inwiefern die Home-Office Tätigkeit eine Betriebsstätte begründen kann. Christoph Stutz geht auf die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der grenzüberschreitenden Home-Office Tätigkeit ein. Schliesslich behandelt Stephanie A. Brawand den Ort der tatsächlichen Verwaltung im interkantonalen Verhältnis.</p></article>
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